Kategorie: Normen und Richtlinien

  • tecteam schulen tecteamer – neuer Termin!

    tecteam schulen tecteamer – neuer Termin!

    Da einige Urlaub am ursprünglichen Termin haben, haben wir diese Schulung um eine Woche nach hinten verlegt auf den 9. April 2024. Bitte prüft, ob Ihr am neuen Termin teilnehmen könnt.

    Hinweis: Das Titelbild wurde mit KI (Microsoft CoPilot) erstellt.

  • Gerichtsurteil (März 2020) zum Thema „Bereitstellung einer landessprachigen Anleitung“

    Gerichtsurteil (März 2020) zum Thema „Bereitstellung einer landessprachigen Anleitung“

    Folgender Fall: Online-Verkauf eines Gaswarnmelders in Deutschland nur mit englischer Anleitung. Abmahnung und Klage eines Händlers gegen den Online-Händler aufgrund nicht mitgelieferter deutschsprachiger Bedienungsanleitung.

    Das Gericht hat der Klage stattgegeben und im Urteil u.a. ausgeführt:

    1. Der Beklagte hat … für jeden Fall der Zuwiderhandlung … festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, … Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, und es zu unterlassen, …, insbesondere Gaswarnmelder, auf dem Markt bereitzustellen, … ohne sich vergewissert zu haben, dass die Sicherheitsinformationen sowie Gebrauchsanleitung auf dem Produkt in deutscher Sprache beigefügt sein.
    2. Es entspricht nicht den Voraussetzungen von § 3 Abs. 4 Produktsicherheitsgesetz, eine Gebrauchsanweisung in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.

    Hier könnte man sagen, dass der Händler mit einem blauen Auge davon gekommen ist.

    Neben diesen Vorgaben wurde der Händler aber noch zu folgenden Punkten verurteilt:

    1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang er Waren gemäß der unter Ziff. 1 beanstandeten Handlung vertrieb, insbesondere die Menge der erhaltenen und verkauften Waren, Verkaufspreise nebst erzielten Gewinnen sowie die Zeiträume dieser Handlung.
    2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen Schaden zu ersetzen, der diesem durch die unter Ziff. 1 dargestellten Handlungen in der Vergangenheit entstanden ist und/oder als zukünftig noch entstehen wird.
    3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.242,84 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem ehemaligen Basiszinssatz hieraus seit dem 10.05.2019 zu zahlen.
    4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

    Und das dürfte ziemlich weh tun.

    Falls mal ein Kunde die Notwendigkeit von einer Landessprache anzweifelt, kann man ihn ja mal auf das Urteil verweisen. Auch wenn es nur hier in Deutschland gesprochen wurde, ist das zugrundeliegende Gesetz ein europäisches. Und Gerichte haben die Angewohnheit erst mal „am Markt“ zu schauen, ob es zu einem Thema nicht schon ein Urteil gibt und um sich ggf. daran zu orientieren.

  • Neue Doku-Norm DIN EN ISO 20607

    Evtl. habt ihr es schon mitbekommen. Mitte Februar wurde der Entwurf einer neuen Doku-Norm veröffentlicht:

    DIN EN ISO 20607 „Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze“

    Aktuell ist es „nur“ ein Entwurf.  Man kann aber davon ausgehen, dass die finale Fassung dem Entwurf relativ nahe kommt. Wie der Name schon sagt, richtet sich die Norm an die Ersteller von Betriebsanleitungen für Maschinen. Da der Begriff „Maschinen“ gerade hier in Deutschland ein sehr weites Feld abdeckt, sollten alle zumindest die Bezeichnung der Norm im Hinterkopf haben. So dass jeder weiß, hier gibt es etwas Neues.

    Inhaltlich wird die Norm gegenüber der IEC 82079-1 (Erstellung von Gebrauchsanleitungen) wahrscheinlich keine neuen Aussagen machen. Sofern es bei dem Entwurf bleibt. Bis auf eine Ausnahme, was die Art der Publikation angeht. Dort wird aktuell auch die Möglichkeit einer rein elektronischen Form erwähnt. Ob das in dieser Form bestehen bleibt, muss man abwarten.

    Das vorab zur Info. Sobald die Norm in der finalen Fassung vorliegt, werden wir sie nochmal etwas ausführlicher vorstellen. Sollte jemand vorab kundenseitg darauf angesprochen werden, oder projektmäßig mehr Infos benötigen, steht Olaf Dömer gerne zur Verfügung.